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Fördergelder der KFW und BAFA

Erhalten Sie Ihre maximale Förderung

BEG-EM

So funktioniert es bei Fördermitteln im Zuge von BEG-EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen), Sanierung mit einzelnen Maßnahmen

 

Die Förderung durch BEG-Einzelmaßnahmen bietet Ihnen große Flexibilität und ist eine häufig verwendete Option. So können Sie z.B. zunächst nur Ihr Dach bzw. oberste Geschoßdecke energetisch ertüchtigen, ohne weitere Maßnahmen durchführen zu müssen. Hierbei muss man sich an die vorgegebenen mindest-U-Werte der Förderrichtlinie halten. Wenn Sie im darauffolgenden Jahr die Fassade und Fenster in Angriff nehmen wollen, steht wieder die volle Fördersumme zur Verfügung, da diese pro Jahr angerechnet werden darf. Wer vieles ein Eigenleistung machen will, kann sich sämtliche Material- und Umfeldkosten ebenfalls fördern lassen.

Durch eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen hier die förderfähigen Investitionssummen (von 30.000 € auf 60.000 € für bestimmte Maßnahmen) und Förderboni (von 15% auf 20%), so dass diese immer zu empfehlen ist und die Ausgaben hierfür zu vernachlässigen sind.
 

Der Weg zur Förderung:

1. Beantragung der BEG-EM Fördergelder

Um Fördergelder für Ihre förderfähigen Maßnahmen beantragen zu können, ist zunächst das Einholen von Handwerker-Angeboten notwendig. Im nächsten Schritt wird ein oder mehrere Handwerker mit der Umsetzung beauftrag. Ein abgeschlossener Liefer- und Leistungsvertrag mit auflösender bzw. aufschiebender Bedingung wird geschlossen. So sind Sie davor geschützt, die Arbeiten ausführen lassen zu müssen, falls Sie keinen positiven Zuwendungsbescheid erhalten sollten. Erst dann können die Fördermittel konkret beantragt werden. Dafür erstelle ich für Sie die notwendige TPB (technische Projektbeschreibung) welche beim Antrag einzureichen ist.

Nun prüft das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die eingereichten Unterlagen und erstellt den Zuwendungsbescheid. Sollte mit den Arbeiten vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden, so erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Es ist also ratsam, den Erhalt des Zuwendungsbescheides abzuwarten. Dann kann es los gehen.

2. Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Während der Umsetzung ist für die meisten geförderten Maßnahmen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Ich überprüfe die umgesetzten Maßnahmen auf Ihre Ausführungsqualität und die verwendeten Materialien. Diese als Baubegleitung bezeichnete Tätigkeit wird zu 50% gefördert (bis maximal 5.000€).

 

3. Auszahlung der Fördergelder
Nach Zahlung aller Handwerker-Rechnungen erfasse ich die daraus entstandenen förderfähigen Ausgaben und übermittle alles im Rahmen eines TPN (technischen Projektnachweises) sowie des Verwendungsnachweises an den Fördermittelgeber.
Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und die gewährten Zuschüsse werden an Sie ausgezahlt.

Wichtig: Auch diese Einzelmaßnahmen lassen sich über die KFW finanzieren!
Ob mit oder ohne Fördergelder. Eine Sanierung kostet Geld. Sollte es für Sie sinnvoll erscheinen die Ausgaben im Zuge der BEG-Einzelmaßnahmen zu finanzieren, bietet Ihnen die KFW dazu einen Ergänzungskredit an. Den KFW 358 bzw. 359 Kredit. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank rechtzeitig über diese Möglichkeit. Als Energieeffizienz-Experte/Architekt kann ich Ihnen an dieser Stelle keine genauen Auskünfte erteilen. Wichtig an dieser Stelle ist, diese Finanzierung nach erhalt des Zuwendungsbescheides und vor Auszahlung der Fördergelder zu beantragen. Sie haben nach erhalt des Zuwendungsbescheides maximal 12 Monate Zeit.

 

Was wird gefördert (BEG-EM)

Erfahren Sie mehr zu den förderfähigen Maßnahmen und Kosten auf der folgenden Seite.

BEG-WG, Sanierung zum Effizienzhaus

So funktioniert es bei Fördermitteln im Zuge von BEG-WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude-Wohngebäude), Sanierung zu einem Effizienzhaus

Unabhängig von der Sanierung über Einzelmaßnahmen besteht die Möglichkeit eine Förderung in Form von vergünstigten Krediten mit Tilgungszuschuss (bei kommunalen Antragstellern als Zuschuss) bei der KFW zu erhalten (Kredit 261) . In jedem Fall ist es sinnvoll zuvor eine Energieberatung zu beauftragen. Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt hier zwar keine zusätzliche Förderung, jedoch erlaubt es die Energieberater-Software sofort Rückschlüsse auf die erreichbare Effizienzhausklasse zu ziehen. So lässt sich schnell überblicken, welche Förderung für Sie sinnvoller erscheint. Auch dient sie als Nachweis für die erreichte Effizienzhausstufe, welcher ohnehin erbracht werden muss.

Bei diesem Fördermodell wird das Gesamte Gebäude betrachtet und auf ein möglichst gutes Energieniveau gebracht. Ein sogenanntes Effizienzhaus. Die Anforderungen an die Bauteile sind hier indirekt an das Referenzgebäude nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) gekoppelt. Um ein älteres Gebäude auf eine sinnvolle Effizienzhausstufe zu sanieren (z.B. EH55), sind meist umfangreiche Arbeiten am gesamten Gebäude erforderlich. Die maximal förderfähigen Investitionskosten sind dementsprechend höher angesetzt als bei den BEG-EM.


So können bis zu 120.000 € bzw. 150.000 € bei Erreichen einer EE-Klasse als Investitionskosten geltend gemacht werden (pro Wohneinheit). Außerdem bis zu 10.000 € (bis zu 40.000 € bei Mehrfamilienhäusern) für im Zusammenhang stehende Fachplanungs- und Baubegleitungsmaßnahmen (auch die des Energieeffizienz-Experten). Um die Aufnahme eines Kredits komme ich bei dieser Förderung in jedem Fall nicht herum. Hier muss jeder für sich entscheiden was für ihn die geeignete Wahl ist.
 

Um einen Tilgungszuschuss von 15% zu erhalten, muss Ihr Gebäude auf die EH55 Stufe gebracht werden (ohne WPB). Nur wenn auch eine neue Heizungsanlage eingebaut wird (EE-Klasse), erreiche ich die 20%. Bei einer Sanierung über BEG-EM erhalte ich ebenfalls 20% Förderung (mit iSFP) für eine Einzelmaßnahme wie z.B. Dämmung des Daches, ohne dass das gesamte Gebäude betrachtet werden muss. Dafür sind jedoch die Förderfähigen Investitionskosten geringer. Im Einzelfall prüfen wir gemeinsam was hier sinnvoller erscheint.

 

Erläuterung EE-Klassen
Um diese zusätzlichen 5% Tilgungszuschuss zu erhalten ist der Einbau einer Anlage zur Wärme- bzw. Kälteenergieerzeugung, welche die Energie zu mindestens 65% aus erneuerbaren Quellen nutzt erforderlich. Dies kann auf verschiedenen Wegen realisiert werden. Photovoltaik, Solarthermie, der Einbau einer Wärmepumpe usw.. Sollten Sie bereits das Kriterium für die EE-Klassen erfüllen, so ist der zusätzliche Bonus nicht mehr anwendbar. Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist hier ebenfalls verpflichtend.

Erläuterung WPB (Worst Performing Building):
Sollte es sich bei Ihrem Haus um ein Worst Performing Building handeln, erhalten Sie zusätzlich 10% Tilgungszuschuss (bei EH70EE, EH55 und EH40). Voraussetzung dafür ist das vorliegen eines gültigen Energieausweises mit Einstufung in Klasse H. Sollte Ihr Gebäude vor 1957 errichtet worden sein und sind mindestens 75% der Außenwand energetisch unsaniert gilt ebenfalls der WPB-Bonus als ansetzbar.

Erläuterung Serielle Sanierung (SerSan):
Einen zusätzlichen Bonus von 5% erhalten Sie, wenn die energetische Sanierung unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen erfolgt. Diese Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert. Dieses Verfahren kommt zumeist nur bei größeren Mehrfamilienhäusern in Betracht. So ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis möglich um in eine sehr gute Energieklasse zu gelangen.

NH-Klasse:
Eine NH-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Bauen“ bestätigt. Eine Kumulierung von EE-Klassen und NH-Klassen ist nicht möglich. Das Ausstellen eines Nachhaltigkeitszertifikat kann ich Ihnen derzeit nicht anbieten.

Lüftungskonzept
Bei der Realisierung von Effizienzhäusern ist stets ein Lüftungskonzept zu erstellen, um zu prüfen, ob Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung erforderlich sind. 

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Lüftungskonzept

Sommerlicher Wärmeschutz
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ist bei Effizienzhäusern nachzuweisen.

Wärmebrückennachweise
Zumeist kann eine sinnvolle Effizienzhausstufe nur erreicht, wenn rechnerisch nachgewiesen werden kann, dass das Gebäude einen geringeren Transmissionswärmeverlust aufweist als durch die pauschal angesetzten 0,1W/m²K. Denn bereits das Referenzgebäude im GEG ist mit einem verminderten Zuschlag von 0,05W/m²K gerechnet. Je kleiner hier der Wert ist, desto besser. Alleine durch den Nachweis der Verluste durch Wärmebrücken kann hier eine höhere Förderstufe erreicht werden. Ich biete Ihnen dazu einen Gleichwertigkeitsnachweis nach Kategorie A (0,05W/m²K) und B (0,03W/m²K) sowie, falls es sinnvoll erscheint, eine detaillierte Wärmebrückenberechnung an, um noch geringere Verluste nachzuweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Wärmebrücken.


 

Der Weg zur Förderung (Kredit 261)

Bei einer Sanierung zu einem Effizienzhaus müssen die Fördermittelanträge zwingend vor Beauftragung von Handwerksleistungen erfolgen.
Zunächst wird im Rahmen einer Energieberatung der Ist-Zustand Ihres Gebäudes erfasst. Dann werden alle notwendigen Sanierungsoptionen in das Gebäudemodell eingepflegt bis eine sinnvolle Effizienzhausstufe erreicht wird. Auch die Wärmebrückenverluste können hier bereits simuliert und erfasst werden. Ebenfalls müssen hier die Transmissionswärmeverluste, der Primärenergiebedarf sowie die CO2-Einsparung errechnet werden. Auch eine erste Kostenschätzung wird erstellt. Sollte das Gesamtkonzept Ihre Zustimmung finden, kann die entspreche Effizienzhausstufe beantragt werden.

Dazu wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser benötigt dann auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) welche vom Energieeffizienz-Experten zu erstellen ist. Nach erfolgreicher Bestätigung durch den Finanzierungspartner kann mit dem Bau begonnen werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) inkl. einer Belegliste der förderfähigen Kosten welche dann vom Finanzierungspartner bei der KfW eingereicht werden.


Sämtliche Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz großer Sorgfalt können inhaltliche Fehler nicht auszuschließen sein. Jedes neue Projekt wird zum aktuellen Zeitpunkt genauestens auf Erfüllung der Förderrichtlinien überprüft. Zwischenzeitliche Änderungen in der Gesetzgebung können nicht immer rechtzeitig eingepflegt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

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